Datenschutzbeauftragte(r)
Welche Aufgaben haben Datenschutzbeauftragte?
Die bzw. der Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Die bzw. der Datenschutzbeauftragte ist ein unabhängiges und weisungsfreies Kontrollorgan, zuständig für den Aufbau einer Datenschutzorganisation und dient als zentraler Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz.
Die Bestellung eines INTERNEN Datenschutzbeauftragten
Selbstverständlich können Sie auch einen Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass der Mitarbeiter ausreichend qualifiziert ist und keine leitende Funktion innehat. Mit der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten genießt dieser besonderen Kündigungsschutz. Zudem stehen dem internen Datenschutzbeauftragten Ansprüche auf Fortbildung und eine eigene Ausstattung sowie zusätzliche Finanzmittel zu. Alternativ kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden (siehe unten). Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist oft die kostengünstigere Alternative, da neben der zusätzlichen Ausstattung dem internen Datenschutzbeauftragten Arbeitszeit zur Erfüllung seiner Verpflichtungen einzuräumen ist und die damit verbundenen Lohnkosten über den Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten liegen.
Welche Anforderungen stellt das Gesetz an die Qualifikation?
Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend dürfen nur Datenschutzbeauftragte bestellt werden, die hinreichend qualifiziert sind:
Art. 37 Absatz 5 DSGVO:
Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.
Das bedeutet, dass die bzw. der Datenschutzbeauftragte einen juristischen oder technischen Hintergrund haben sollte.
Interessenkonflikt: Keine Bestellung von leitenden Personen (und Assistenzen) zum DSB
Sofern Sie Personen als Datenschutzbeauftragte bestellen, die sich selbst prüfen müssten, wäre ein Interessenkonflikt anzunehmen und die Bestellung rechtswidrig. Dies betrifft unter anderem Mitglieder der Unternehmensleitung und Personen, die mit der Wartung Ihrer IT-Infrastruktur betraut sind (Administratoren, Berater u. Ä.). Auch die Bestellung von Vertriebsleitern oder Personalleitern, sowie die Bestellung ihrer jeweiligen Sekretariate kann einen Interessenkonflikt begründen.
EXTERNER Datenschutzbeauftragter
Der externe Datenschutzbeauftragte ist ein Dienstleister und übernimmt die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Als Juristen und IT-Experten verfügen wir über die notwendige Expertise.
Unsere Leistungen als Datenschutzbeauftragte(r)
Die Leistungen, die wir für Sie erbringen sind unter anderem:
- Die Erfassung der datenverarbeitenden Prozesse,
- sowie die Prüfung dieser Prozesse.
- Wir beraten Sie im Hinblick auf die Auftragsdatenverarbeitung und die damit verbundenen Verpflichtungen.
- Des Weiteren helfen wir Ihnen bei der Erstellung gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensverzeichnisse / Verarbeitungstätigkeiten.
- Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer datenschutzkonformen IT-Infrastruktur.
- Wir schulen Ihre Mitarbeiter und sensibilisieren diese im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Haftungsrisiko
Der interne Datenschutzbeauftragte ist von der Haftung befreit, während wir für etwaige Fehler haften. Unser Versicherungsschutz deckt Schäden im Millionenbereich ab.