Datenschutzfolgenabschätzungen
Art 35 DSGVO
Warum sind Datenschutzfolgenabschätzungen notwendig?
Schutz der Grundrechte: Die DSFA dient dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten von Einzelpersonen, indem sie sicherstellt, dass deren personenbezogene Daten nicht missbräuchlich verwendet werden.
Risikoerkennung und -minderung: Durch die Bewertung der Risiken, die mit der Datenverarbeitung verbunden sind, ermöglichen DSFAs Organisationen, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um Datenschutzverletzungen und andere negative Auswirkungen zu verhindern.
Rechtskonformität: Die Durchführung einer DSFA ist oft gesetzlich vorgeschrieben und hilft Organisationen, die Anforderungen der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze zu erfüllen.
Vertrauensbildung bei Nutzern und Kunden: Eine DSFA zeigt, dass eine Organisation den Datenschutz ernst nimmt, was das Vertrauen von Kunden und Nutzern stärken kann.
Prävention von finanziellen und reputativen Schäden: Datenschutzverletzungen können kostspielig sein und den Ruf einer Organisation schädigen. DSFAs helfen, solche Vorfälle zu vermeiden.
Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung
Identifikation der Notwendigkeit einer DSFA: Zunächst muss festgestellt werden, ob eine DSFA für ein bestimmtes Datenverarbeitungsprojekt erforderlich ist. Dies ist typischerweise der Fall, wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko für die betroffenen Personen darstellen könnte, beispielsweise bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten oder bei der Einführung neuer Technologien.
Beschreibung der Datenverarbeitung: Es wird eine detaillierte Beschreibung der Datenverarbeitungsaktivitäten erstellt, einschließlich des Zwecks der Verarbeitung und der beteiligten Datenarten.
Bewertung der Risiken: Die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen werden analysiert. Dies umfasst das Potenzial für Datenschutzverletzungen und deren mögliche Auswirkungen.
Maßnahmen zur Risikominderung: Basierend auf der Risikobewertung werden Maßnahmen erarbeitet, um identifizierte Risiken zu minimieren. Dies kann technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umfassen.
Dokumentation und Überprüfung: Die Ergebnisse der DSFA und die geplanten Schutzmaßnahmen werden dokumentiert. Diese Dokumentation muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, besonders wenn sich die Verarbeitungsprozesse ändern.
Konsultation der Aufsichtsbehörde: Wenn das Risiko trotz der ergriffenen Maßnahmen hoch bleibt, muss möglicherweise die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde konsultiert werden.