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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant eine Abmahnung gegen den Facebook-Konzern Meta, um zu verhindern, dass das Unternehmen ungefragt Inhalte von Nutzern für das Training seiner KI-Modelle verwendet. Die europäische Konzerntochter Meta Platforms Ireland Ltd. wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

In den letzten Tagen informierte Meta massenhaft Nutzer von Facebook, Instagram und Threads über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung mit der Begründung, dass die Datenschutzrichtlinie wegen der Ausweitung von KI bei Meta aktualisiert werde. In der E-Mail wurde auch auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen.

Die Verbraucherzentrale stört sich daran, dass Nutzer aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Inhalte für das KI-Training genutzt werden. Das Widerspruchsverfahren sei umständlich und wenig nutzerfreundlich, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Um den Nutzern der Meta-Dienste beim Einreichen des Widerspruchs zu helfen, haben die Verbraucherschützer eine Handreichung erstellt. Sie kritisieren zudem, dass Facebook nun standardmäßig eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek durchführt, bei der Kunden der Facebook-App Vorschläge erhalten, welche Fotos oder Videos sie aus ihrem persönlichen Speicher auf der Plattform teilen könnten.

Die Verbraucherzentrale sieht in beiden Änderungen – dem KI-Training und der Fotoanalyse – einen Verstoß gegen die Datenschutzrechte der Kunden. Meta hingegen behauptet, dass ihr Vorgehen nicht gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße.

In der E-Mail an die Nutzer schrieb Meta: “Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.”

Die Verbraucherschützer teilen diese Interpretation des Datenschutzrechts nicht. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, erklärte, dass die Verwendung privater Daten für das Training einer KI nicht ohne die Einwilligung der Kunden geschehen dürfe.

“Obwohl beide Regelungen einschneidend sind, werden sie als Standardeinstellungen eingeführt. Wer seine Daten schützen möchte, muss selbst aktiv werden”, kritisierte Schuldzinski. “Das Gegenteil sollte der Fall sein: Nutzer sollten solche Funktionen aktivieren können, wenn sie dies wünschen.”

Er fügte hinzu, dass die dabei verwendeten personenbezogenen Daten sehr schutzwürdig sein könnten und Nutzer in der Vergangenheit nicht damit rechnen konnten, dass ihre geposteten Informationen für das KI-Training genutzt würden.

Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Meta bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen.

Vor einer Woche reichte die europäische Datenschutzorganisation Noyb Beschwerden in elf europäischen Ländern ein und forderte die Behörden auf, ein Dringlichkeitsverfahren gegen Meta einzuleiten. Ziel ist es, dass Meta erst nach Zustimmung der Nutzer die Daten ihrer Postings für das Training von KI-Modellen verwenden darf.