Ist es Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?
- Sofern bei Ihnen mindestens 10 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
- Wenn Sie umfangreich besonders sensible Daten verarbeiten, sind Sie verpflichtet, unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das wären z.B. Daten aus denen sich die ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugung oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgeht, sowie die Verarbeitung biometrischer oder gesundheitlicher Daten (Art. 9 DSGVO).
Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft unter anderem
- Arztpraxen,
- Personalberatungen,
- Therapiezentren,
- Rechtsanwaltskanzleien,
- Steuerberatungen
- und viele mehr
- Oder Ihre Datenverarbeitung hat (insbesondere bei Verwendung neuer Technologien), aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und dem Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge.
Beispiele hierfür wären
- Zusammenführen von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen in großem Umfang (z.B. Scoring)
- Betrieb von Bewertungsportalen,
- Inkassodienstleistungen und Forderungsmanagement
- Erstellung umfassender Profile über die Bewegung und das Kaufverhalten von Betroffenen
- Automatisierte Auswertung von Video- oder Audio-Aufnahmen zur Bewertung der Persönlichkeit von Betroffenen